Inhalt
Klage gegen Rauchverbot in kleinen Kneipen erfolgreich
Richter entscheiden zugunsten der Kläger

Bundesverfassungsgericht kippt das Rauchverbot (Quelle: PHOENIX)
In Einraumkneipen in Berlin und Baden-Württemberg darf bis Ende 2009 wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht stufte die entsprechenden Regelungen in den Nichtraucherschutz-Gesetzen der beiden Länder am Mittwoch in Karlsruhe als verfassungswidrig ein. Ebenso erfolgreich war die Klage von Diskotheken-Betreibern aus Baden-Württemberg. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem den Grundsatz der Gleichbehandlung an. Die Entscheidung hat Signalwirkung für zwölf weitere Bundesländer mit ähnlichen Regelungen.
"Ausgleichsgerechte Neuregelung"
Laut Urteil müssen sich die Länder nun entscheiden zwischen einem strikten Rauchverbot ohne jegliche Ausnahmen oder einer milderen Regelung, die aus Gerechtigkeitsgründen auch Ausnahmen für Wirte von Einraumkneipen ermöglicht. Die klagenden Gastwirte aus Berlin und Tübingen würden ansonsten ungerecht behandelt, weil sie im Gegensatz zu größeren Gaststätten keinen abgetrennten Raucherraum einrichten könnten und deshalb erhebliche Umsatzbußen erleiden, urteilte das Gericht. Die Länder müssen nun bis 2010 eine "ausgleichsgerechte" Neuregelung finden. Dabei seien sie nicht gehindert, auch ein "striktes ausnahmsloses Rauchverbot" in allen Gaststätten wie in Bayern zu verhängen.
Rauchen unter Auflagen erlaubt
Nach den Maßgaben der Verfassungshüter darf in der Übergangszeit bis Ende 2009 allerdings nur in solchen Einraumkneipen geraucht werden, deren Gastfläche kleiner als 75 Quadratmeter ist, die keine Speisen anbieten und Personen unter 18 Jahren den Zutritt verwehren. Zudem muss die Kneipe am Eingang als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein. Das Gericht erlaubte zudem Diskothekenbetreibern in Baden-Württemberg, abgetrennte Raucherräume einzurichten, wenn dort keine Tanzflächen sind und nur Gäste ab 18 Jahren eingelassen werden.
Die Wirte zweier Kneipen und einer Discothek sehen sich angesichts von Ausnahmen für größere Gaststätten in ihrer Existenz bedroht. Die Befürworter der Verbote verweisen dagegen auf den Gesundheitsschutz von Nichtrauchern und hohe Zustimmungsquoten in Umfragen. Seit 1. Juli sind in allen Bundesländern Rauchverbote in Kraft. In mehreren Regionen sind die Vorschriften durch Gerichtsentscheide aber bereits wieder gelockert worden.
Mit Material von ap und afp
