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Entscheidung im Konflikt um das Rauchverbot

Gastwirte klagten über starken Rückgang ihrer Einnahmen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet am Mittwoch, 30. Juli, sein Urteil zu den Rauchverboten in der Gastronomie. In dem Verfahren geht es konkret um die Verfassungsbeschwerden zweier Kneipenwirte aus Tübingen und Berlin sowie eines Diskothekenbesitzers aus Heilbronn.

Schärfere Nichtrauchergesetze in Niedersachsen

Am Mittwoch verkünden die Karlsruher Richter ihre Entscheidung über das Rauchverbot (Quelle: dpa)

Die Wirte und Gegner des Zigarettenqualms geben sich weiter kompromisslos. Das Gericht in Karlsruhe sollte Rauchen in kleinen Kneipen zulassen, verlangen die Gastronomen. Die Kläger sehen sich in ihren Grundrechten verletzt und fürchten um ihre wirtschaftliche Existenz. Sie machen Umsatzrückgänge bis zu 40 Prozent geltend. Die zwei Berliner Gastwirte betreiben kleine Lokale, in denen kein Extraraum eingerichtet werden kann. Durch das Verbot könnten gerade die Gastwirte kleiner Kneipen ihren Beruf faktisch nicht mehr ausüben, sagte der ehemalige Verteidigungsminister Rupert Scholz als einer der Klägeranwälte in der Verhandlung.
Der Nichtraucherschutz müsse konsequent umgesetzt werden und ein Verbot ohne Ausnahmen gelten, fordern hingegen Ärzte. Nach Einschätzung des Staatsrechtlers Helge Sodan wird das höchste Gericht die von den Bundesländern erlassenen Rauchverbote im Grundsatz nicht antasten, allenfalls einzelne Bestimmungen beanstanden.

20 bis 30 Prozent weniger Einnahmen
Im Sommer des vergangenen Jahres hatten die ersten Bundesländer Rauchverbote eingeführt, weitere folgten nach. In Nordrhein-Westfalen und Thüringen durfte noch bis Ende Juni 2008 geraucht werden, seither gelten Rauchverbote mit unterschiedlichen Auflagen in allen Bundesländern. Die meisten Länder erlauben separate Raucherzimmer in Kneipen und Restaurants, während in Diskotheken generell nicht mehr geraucht werden darf.
Nach Darstellung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes zeigen mehr als ein Dutzend Umfragen, dass Kneipen, Diskotheken und Bars wegen der Rauchverbote zwischen 20 und 30 Prozent weniger einnehmen. Die beiden klagenden Wirte aus Tübingen und Berlin wenden sich insbesondere dagegen, dass in Einraumkneipen keine Ausnahmen vom Rauchverbot möglich sind. Das Rauchverbot sei zum Schutze der Bevölkerung nötig, sagte die baden-württembergische Arbeitsministerin Monika Stolz. Für weniger Einnahmen seien außerdem auch Faktoren wie die Mehrwertsteuererhöhung verantwortlich.
In einer Umfrage für das Hamburger Magazin "Stern" hatten erst kürzlich zwei Drittel der Bürger (66 Prozent) die Rauchverbote befürwortet. Ein knappes Drittel (32 Prozent) der 2.000 Befragten wünschte, dass die Rauchverbote in Cafés, Restaurants und Kneipen abgeschafft werden.
Am stärksten ist die Ablehnungsfront bei den Rauchern selbst: 64 Prozent von ihnen wollen in Gaststätten wieder unbeschränkt zur Zigarette greifen können. Knapp ein Drittel der Raucher (32 Prozent) findet die geltenden Verbote gut.

Forderung nach Verschärfung des Rauchverbotes
Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg hat ein Bundesgesetz zum Nichtraucherschutz in Gaststätten gefordert, die Deutsche Krebshilfe lehnt eine Aufweichung der Verbote kategorisch ab.
Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums sorgen die Nichtraucherschutzgesetze in den einzelnen Bundesländern für deutlich bessere Luft. "Die Belastungen durch lungengängige Partikel gingen um über 90 Prozent zurück", berichtete Martina Pötschke-Langer, Leiterin der DKFZ-Krebsprävention in Heidelberg. Dies hätten Untersuchungen in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern vor und nach dem Erlass der Gesetze ergeben. Problematisch seien Gaststätten mit Raucherraum. Nicht nur in diesem, sondern auch vor dessen Tür im Nichtraucherbereich seien hohe Schadstoffbelastungen messbar gewesen.

Die SPD-Gesundheitsexpertin Carola Reimann hat kurz vor der erwarteten Entscheidung eine Verschärfung der Rauchverbote in Gaststätten gefordert. "Je weniger Ausnahmen es gibt und je konsequenter die Verbote geregelt sind, desto größer ist der Gesundheitsschutz und desto fairer ist der Wettbewerb", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion der "Braunschweiger Zeitung". Die Länder müssten das Rauchverbot klarer regeln, konsequenter umsetzen und in eine einheitliche Regelung überführen. "Wenn nicht, muss man überlegen, ob man nicht doch noch einmal auf der Bundesebene aktiv wird", sagte Reimann.

Das Bundesverfassungsgericht will dem Gezerre um das Rauchverbot in Gaststätten und Diskotheken am Mittwoch ein Ende setzen. Die höchsten Richter wollen urteilen, ob die Ausnahmen in den gesetzlichen Rauchverboten mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Sollten die Richter diese für verfassungswidrig halten, können sie Bundestag und Landesparlamenten nahe legen, die Ausnahmen entweder ganz abzuschaffen oder auszuweiten.
Bei der Verhandlung im Juni hatten die Richter ein Grundsatzurteil in Aussicht gestellt. Auch wenn es vordergründig nur um die Nichtraucherschutzgesetze zwei Länder gehe, seien die Verfahren exemplarisch für eine Reihe vorliegender Klagen, hatte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier erklärt. Das Gericht werde prüfen, ob die Ausnahmen vom Verbot gerechtfertigt seien.

Mit Material von epd, dpa und reuters

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