Inhalt
Karlsruhe schützt Deutsche vor Auslieferung
Das Urteil vom 18. Juli 2005

Winfried Hassemer, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts verliest das Urteil
Karlsruhe schützt Deutsche vor Auslieferung
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts fällt in eine schwierige Zeit: Nach den jüngsten Rückschlägen für die EU-Verfassung sind die Europäer ohnehin verunsichert - verfassungsrechtliche Vorbehalte gegen das gemeinsame Auslieferungsreglement könnten die Stimmung weiter trüben.
Außerdem dürfte derzeit alles, was die EU-weite Strafverfolgung hemmen könnte, mit größter Skepsis beäugt werden - gerade haben die EU-Innenminister unter dem Eindruck der Anschläge von London den Willen zur gemeinsamen Terrorbekämpfung bekräftigt.
Initiiert durch den Terror
Auch das Verfahren, über das der Zweite Senat befinden wird, hat seinen Ursprung im islamistischen Terrorismus, der Staatsgrenzen längst überschreitet. Der Deutsch-Syrer Mamoun Darkazanli, der den Fahndern als zentrale Figur im europäischen El-Kaida-Netzwerk gilt, sollte im vergangenen Jahr - der EU-Haftbefehl war gerade ins deutsche Recht übernommen worden - flugs nach Spanien ausgeliefert werden. Dort wirft man ihm Kontakte einer Terrorzelle vor. In Deutschland konnte man ihm nichts anhaben. Die Mitgliedschaft in ausländischen Terrorgruppen ist in Deutschland erst seit 2002 strafbar, Darkazanlis angebliche Aktivitäten fanden aber davor statt.
Doch Karlsruhe stoppte die Auslieferung in letzter Sekunde - wohl auch, um ein paar grundsätzliche Anmerkungen zum deutschen Grundrechtsschutz in Zeiten europäischer Integration zu machen. Und seither treibt die Bundesregierung die Sorge um, das Gericht könnte sie zumindest zum Nachsitzen verurteilen. Eine Sorge, die nicht ganz unberechtigt scheint: In der ungewöhnlich aufwendigen Verhandlung im April waren kritische Fragen der Richter zu hören.

Das Bundesverfassungsgerichts über den EU-Haftbefehl
Parlamentarische Stilkritik
Blankes Unverständnis schlug damals den Abgeordneten des deutschen Bundestags von der Richterbank entgegen. Die Volksvertreter räumten ein, den EU-Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl mehr oder weniger ungeprüft durchgewinkt zu haben. "Wie eine Heimsuchung" habe ihn das Thema getroffen, bemitleidete sich Siegfried Kauder (CDU), "normativ unfrei" habe er sich gefühlt, gestand Christian Ströbele (Grüne). Der federführende Richter Udo Di Fabio bedankte sich sarkastisch für den "schönen Einblick in die parlamentarische Praxis".
Doch abseits parlamentarischer Stilkritik könnte der Zweite Senat auch grundsätzliche Einwände haben. Denn der EU-Haftbefehl hat zwar das vormals umständliche Auslieferungsverfahren deutlich beschleunigt, birgt aber zugleich Risiken für den Schutz der Grundrechte Betroffener. Soll ein Deutscher an Polen oder Irland ausgeliefert werden, dann müssen die hiesigen Behörden - anders als früher - nicht mehr prüfen, ob die Tat auch hier strafbar wäre. Es genügt, dass die Straftat einer der 32 Deliktgruppen im EU-Rahmenbeschluss zum Haftbefehl zuzuordnen ist. Mit dieser Liste soll sicher gestellt werden, dass nur bei Straftaten ausgeliefert wird, die in allen Staaten einigermaßen gleichmäßig geregelt sind.
Strafrechtlicher Flickenteppich
Allerdings sind dort auch vage Begriffe wie Cyberkriminalität, Rassismus und Sabotage enthalten. Und das Strafrecht gleicht EU-weit eher einem Flickenteppich - etwa beim Abtreibungsrecht oder bei der Sterbehilfe. Deshalb fürchten Kritiker: Der lange Arm der Strafverfolger könnte auch Bürger erwischen, die sich im eigenen Land gesetzestreu verhalten haben.
Das rührt an die staatliche Souveränität: "Haben wir von unserer Staatlichkeit zu viel nach Europa transferiert?", lautete die Kernfrage, die der Senatsvorsitzende Winfried Hassemer zum Auftakt der Verhandlung formulierte. Gut möglich, dass Karlsruhe zusätzlichen Grundrechtsschutz gegen allzu grobe Strafverfolgungsinstrumente anmahnt.
Mit Material von heute.de
